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Wohnfläche richtig berechnen – und warum sie über Ihren Verkaufspreis entscheidet

Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Zahlen beim Immobilienverkauf: Sie bestimmt den Quadratmeterpreis, fließt in jede Bewertung ein und steht in jedem Exposé. Wer sie falsch angibt, riskiert Streit – und Geld. So wird sie korrekt berechnet.

Isometrische Schnittzeichnung eines Wohnhauses mit eingetragenen Raummaßen und Quadratmeterangaben – Sinnbild für die korrekte Wohnflächenberechnung

01Was zur Wohnfläche zählt

Die maßgebliche Grundlage ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie regelt, welche Flächen wie stark angerechnet werden:

  • Voll (100 %): Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern – einschließlich Küche, Bad, Flur und Abstellräumen innerhalb der Wohnung.
  • Zur Hälfte (50 %): Raumteile mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern – typisch bei Dachschrägen.
  • Gar nicht (0 %): Raumteile unter 1 Meter Höhe.
  • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen: in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
  • Keller und reine Abstellräume außerhalb der Wohnung: zählen nicht zur Wohnfläche.

02Häufige Fehler

Viele alte Grundrisse und Kaufverträge nennen Flächen, die nach heutiger Berechnung nicht stimmen. Typische Stolperfallen:

  • Dachschrägen werden voll statt anteilig gerechnet.
  • Balkone und Terrassen werden mit 100 % angesetzt.
  • Kellerräume oder Hobbyräume werden zur Wohnfläche gezählt.

Solche Fehler führen dazu, dass eine Immobilie auf dem Papier größer wirkt, als sie ist – mit unangenehmen Folgen.

03Warum die Wohnfläche über den Preis entscheidet

Der Verkaufspreis wird fast immer auf den Quadratmeter heruntergerechnet und mit anderen Objekten verglichen. Ist die Wohnfläche zu hoch angegeben, wirkt Ihre Immobilie im Vergleich teuer und schreckt Interessenten ab. Ist sie zu niedrig, verschenken Sie bares Geld. Und stimmt die im Kaufvertrag genannte Fläche nicht, kann der Käufer unter Umständen Ansprüche geltend machen.

04So gehen Sie sicher

Lassen Sie die Wohnfläche vor dem Verkauf prüfen, statt sich auf alte Angaben zu verlassen. Bei unklaren Grundrissen lohnt eine fachgerechte Aufmaß-Berechnung. Als Makler prüfe ich die Wohnflächenberechnung als Teil des Unterlagenservices und sorge dafür, dass die Zahlen im Exposé belastbar sind.

Hinweis

Hinweis: Die Wohnflächenverordnung ist die übliche Methode für Wohnraum. In Einzelfällen können andere Berechnungsarten (z. B. nach DIN 277) vereinbart sein. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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Peter Hoffmann, Immobilienmakler in Worms
Über den Autor

Peter Hoffmann

Immobilienmakler in zweiter Generation, fest verwurzelt in Worms. Ich begleite Eigentümer persönlich durch den gesamten Verkauf - verlässlich, transparent und ohne Verkaufsdruck.

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