Verkaufskosten-Rechner: Was bleibt vom Verkauf Ihrer Immobilie übrig?
Grundschuld-Löschung, Vorfälligkeitsentschädigung, Energieausweis, Maklerprovision: Geben Sie Ihren Verkaufspreis ein – der Rechner zeigt sofort, welche Kosten beim Verkauf anfallen, was netto übrig bleibt und was nach Ablösung des Kredits frei verfügbar ist.
Peter HoffmannImmobilienmakler in Worms
Aktualisiert Juli 2026
Verkaufskosten-Rechner
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Noch unsicher beim Preis? Ausgangspunkt sollte eine realistische Marktwerteinschätzung sein – nicht der Wunschpreis. Eine begründete Einschätzung erhalten Sie mit der kostenlosen Immobilienbewertung.
2 · Objekttyp
Bei Mehrfamilien- und Anlageimmobilien wird die Verkäuferprovision individuell vereinbart – von provisionsfrei bis 3,57 %.
3 · Finanzierung
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Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann nur Ihre Bank verbindlich beziffern – Betrag bei Ihrer Bank erfragen und hier eintragen (mehr dazu in Abschnitt 03).
4 · Grundbuch
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Für die Löschungskosten zählt der im Grundbuch eingetragene Nennbetrag – nicht die Restschuld. Der Rechner setzt rund 0,2 % an (Notar + Grundbuchamt).
5 · Unterlagen
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Z. B. kleinere Reparaturen vor der Vermarktung, fehlende Unterlagen (Grundbuchauszug, Flurkarte) oder Räumung.
Kostenaufstellung (gerundet, alle Angaben ohne Gewähr)
Ihr voraussichtlicher Nettoerlös
Unverbindliche Modellrechnung mit marktüblichen Näherungswerten (Provisionssätze inkl. MwSt., Grundschuld-Löschung ≈ 0,2 % des Nennbetrags nach GNotKG, Energieausweis als Zirkabetrag). Tatsächliche Kosten – insbesondere die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank – können abweichen. Steuern (z. B. nach § 23 EStG) sind nicht berücksichtigt. Der Rechner ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
01Maklerprovision: geteilt und erfolgsbasiert
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist in Worms und Umgebung die geteilte Provision marktüblich: 3,57 % inkl. MwSt. trägt der Verkäufer, 3,57 % inkl. MwSt. der Käufer. Seit Ende 2020 ist beim Verkauf an Verbraucher zudem gesetzlich geregelt, dass der Käufer nicht mehr zahlen darf als der Verkäufer (§ 656d BGB). Der Rechner setzt deshalb den Verkäuferanteil von 3,57 % an – nicht die Gesamtprovision.
Bei Mehrfamilien- und Anlageimmobilien gibt es keine starre Regel: Hier wird die Verkäuferprovision je nach Objekt, Lage und Vermarktungsstrategie individuell vereinbart – von provisionsfrei bis 3,57 %; wählen Sie im Rechner einfach den vereinbarten Satz. Wichtig für Ihre Liquiditätsplanung: Die Provision ist erfolgsbasiert. Bis zum notariell beurkundeten Verkauf entstehen Ihnen keine Maklerkosten – fällig wird sie erst, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
02Grundschuld-Löschung: rund 0,2 % des Nennbetrags
Ist Ihr Baukredit längst getilgt, steht die Grundschuld trotzdem oft noch im Grundbuch. Beim Verkauf wird üblicherweise die lastenfreie Übergabe vereinbart – die Grundschuld muss also gelöscht (oder im Einzelfall vom Käufer übernommen) werden. Die Abwicklung übernimmt der Notar im Rahmen des Kaufvertrags; die Bank stellt dafür eine Löschungsbewilligung aus.
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Notar (Nr. 24102 KV GNotKG) und Grundbuchamt (Nr. 14140 KV GNotKG) berechnen jeweils eine 0,5-Gebühr – zusammen rund 0,2 % des eingetragenen Nennbetrags. Beispiel: Bei einer Grundschuld über 200.000 € sind das etwa 435 € (je rund 217,50 € für Notar und Grundbuchamt). Maßgeblich ist immer der Nennbetrag laut Grundbuch, nicht Ihre aktuelle Restschuld – auch eine fast abbezahlte Grundschuld über 200.000 € kostet bei der Löschung so viel wie eine volle.
03Vorfälligkeitsentschädigung: nur Ihre Bank kennt den Betrag
Läuft auf der Immobilie noch ein Darlehen mit Zinsbindung, dürfen Sie es beim Verkauf vorzeitig kündigen – die Bank kann dafür aber einen Ausgleich verlangen: Nach § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB hat der Darlehensnehmer „denjenigen Schaden zu ersetzen, der [dem Darlehensgeber] aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung)“. Wie hoch dieser Schaden ausfällt, hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und dem aktuellen Zinsniveau ab – er lässt sich nicht pauschal berechnen. Deshalb ist das Feld im Rechner bewusst eine Freieingabe: Erfragen Sie den Betrag bei Ihrer Bank und tragen Sie ihn ein.
Auf diese Auskunft haben Sie einen Anspruch: Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist die Bank nach § 493 Abs. 5 BGB verpflichtet, Ihnen unverzüglich die für die Prüfung der vorzeitigen Rückzahlung erforderlichen Informationen zu übermitteln – ausdrücklich einschließlich der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung. Zwei Konstellationen, in denen gar keine Entschädigung anfällt: wenn die Zinsbindung bereits ausgelaufen ist – und wenn seit der vollständigen Auszahlung mehr als zehn Jahre vergangen sind, denn dann können Sie das Darlehen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit sechs Monaten Frist ordentlich kündigen.
04Energieausweis & Unterlagen
Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie nicht vermarkten: Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und schon die Anzeige braucht die Energiekennwerte. Fehlt er, kommen überschaubare Kosten auf Sie zu: Ein Verbrauchsausweis kostet meist um die 100 €, ein Bedarfsausweis mit technischer Gebäudeaufnahme üblicherweise 300–500 € – der Rechner setzt vorsichtshalber das obere Ende der Spanne an. Welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig oder vorgeschrieben ist und welche Fristen gelten, lesen Sie im Ratgeber Energieausweis beim Hausverkauf in Worms.
Weitere Unterlagen wie aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte oder Baupläne kosten einzeln meist nur kleine Gebühren – dafür ist das Feld „Sonstige Kosten“ gedacht. Übrigens: Die Beschaffung fehlender Unterlagen und des Energieausweises übernehme ich für meine Verkäufer im Rahmen des Verkaufsauftrags.
05Steuern: der Posten, den der Rechner bewusst auslässt
Der Rechner zeigt Kosten, keine Steuern – denn ob auf Ihren Veräußerungsgewinn Einkommensteuer anfällt, hängt allein von der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG und von der Eigennutzung ab, nicht vom Verkaufspreis. Liegen zwischen Ihrem Kauf und dem Verkauf mehr als zehn Jahre oder haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt, bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei. Ob Ihre Frist schon abgelaufen ist, prüfen Sie in einer Minute mit dem Spekulationsfrist-Rechner.
06Was der Käufer zahlt – und warum Sie das wissen sollten
Die klassischen Kaufnebenkosten trägt der Käufer: die Grunderwerbsteuer, in Rheinland-Pfalz 5 % des Kaufpreises (unverändert seit dem 1. März 2012), die Notar- und Grundbuchkosten für Beurkundung und Eigentumsumschreibung nach GNotKG sowie marktüblich seinen Provisionsanteil von 3,57 % inkl. MwSt. In Summe muss ein Käufer in Worms also grob 10 % auf den Kaufpreis draufrechnen.
Für Sie als Verkäufer ist das mehr als eine Randnotiz: Kaufinteressenten kalkulieren mit ihrem Gesamtbudget inklusive Nebenkosten. Ein Angebotspreis, der dieses Budget knapp reißt, sortiert solvente Käufer aus – ein realistisch angesetzter Preis erreicht dagegen mehr Interessenten und führt erfahrungsgemäß schneller zum besseren Abschluss.
07Häufige Fragen zu den Verkaufskosten
Welche Kosten trägt der Verkäufer beim Hausverkauf in Worms?
Typischerweise der Verkäuferanteil an der Maklerprovision (bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen marktüblich 3,57 % inkl. MwSt., geteilt mit dem Käufer), die Löschung einer noch eingetragenen Grundschuld (rund 0,2 % des Nennbetrags für Notar und Grundbuchamt), gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank sowie kleinere Posten wie ein fehlender Energieausweis oder Unterlagen. Notarkosten des Kaufvertrags und Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer.
Muss die Grundschuld vor dem Verkauf gelöscht werden?
In der Regel wird im Kaufvertrag die lastenfreie Übergabe vereinbart – die eingetragene Grundschuld wird dann im Zuge der Abwicklung gelöscht. Das organisiert der Notar; die Kosten von rund 0,2 % des eingetragenen Nennbetrags (je etwa 0,1 % für Notar und Grundbuchamt nach GNotKG) trägt der Verkäufer. Maßgeblich ist der Nennbetrag im Grundbuch, nicht die Restschuld. In Einzelfällen kann der Käufer die Grundschuld auch übernehmen – das erfordert aber die Mitwirkung seiner Bank.
Wie erfahre ich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?
Nur Ihre Bank kann den Betrag verbindlich beziffern, denn er hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und dem aktuellen Zinsniveau ab. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist die Bank nach § 493 Abs. 5 BGB verpflichtet, Ihnen auf Ankündigung der vorzeitigen Rückzahlung unverzüglich die nötigen Informationen zu übermitteln – einschließlich der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung. Tragen Sie den genannten Betrag dann in den Rechner ein.
Fallen beim Verkauf auch Steuern an?
Möglicherweise: Liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, ist ein Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG grundsätzlich steuerpflichtig – Ausnahme ist vor allem die Eigennutzung. Der Verkaufskosten-Rechner berücksichtigt keine Steuern. Ob Ihre Frist bereits abgelaufen ist, zeigt der Spekulationsfrist-Rechner.
Welche Kaufnebenkosten zahlt der Käufer?
Der Käufer trägt in Rheinland-Pfalz die Grunderwerbsteuer von 5 % des Kaufpreises, die Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag sowie marktüblich seinen Provisionsanteil von 3,57 % inkl. MwSt. Für Verkäufer ist das relevant, weil Kaufinteressenten diese Nebenkosten in ihr Budget einrechnen.
Hinweis
Dieser Rechner dient der allgemeinen Information und arbeitet mit marktüblichen Näherungswerten; er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Verbindliche Beträge nennen Ihnen Ihre Bank (Vorfälligkeitsentschädigung), der Notar (Löschungskosten) und Ihr Steuerberater. Gerne rechne ich mit Ihnen Ihren konkreten Nettoerlös durch – auf Basis einer kostenlosen Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie.
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