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Ich ermittle den Marktwert Ihres Hauses, Ihrer Wohnung, Ihres Grundstücks oder Ihrer vermieteten Immobilie persönlich bei Ihnen vor Ort – auf Grundlage der amtlichen Zahlen des Wormser Gutachterausschusses. Sie bekommen eine schriftliche Markteinschätzung, die Sie behalten. Ein Verkaufsauftrag ist damit nicht verbunden.
Peter HoffmannImmobilienmakler in Worms · Aktualisiert August 2026
Was Sie bei mir bekommen
Eine Bewertung bei mir besteht aus drei Teilen:
Einen kostenlosen Termin bei Ihnen vor Ort – ich sehe die Immobilie an: Lage, Zustand, Größe, Modernisierungen, Energiestandard.
Eine schriftliche Markteinschätzung zum Behalten – mit einer Preisspanne, die zum Markt passt, und den Gründen für jede Zahl.
Nachvollziehbare Grundlagen – vergleichbare Verkäufe und die amtlichen Zahlen des Wormser Gutachterausschusses statt eines Bauchgefühls.
Sie müssen dafür nicht verkaufen wollen. Oft geht es erst einmal nur um Klarheit: eine Erbengemeinschaft, die sich einigen muss, eine Trennung, ein Umzug, der in ein paar Jahren ansteht. Auch dann bekommen Sie dieselbe Einschätzung.
Gerechnet wird mit echten Kaufpreisen
Ich rechne mit dem, was am Notartisch unterschrieben wurde. Online-Rechner stützen sich dagegen auf Angebotsdaten aus Immobilienportalen – auf das, was Verkäufer verlangen. In Worms liegen beide Größen spürbar auseinander: Bei Eigentumswohnungen lag der durchschnittliche Angebotspreis zuletzt rund 24 % über dem notariellen Schnitt. Das ist kein Nachlass, den man einfach abziehen könnte – Zeiträume, Lagen und Objektmix unterscheiden sich –, es zeigt aber, auf welch anderer Grundlage ein Rechner arbeitet. Die Zahlen dazu stehen im Marktbericht Immobilienpreise Worms.
So ermittle ich den Wert Ihrer Immobilie
Der Wert einer Immobilie ergibt sich aus mehreren Bausteinen. Welches Verfahren passt, hängt von Ihrem Objekt ab:
Vergleichswertverfahren – für Eigentumswohnungen und Häuser: Was wurde für vergleichbare Objekte in Ihrer Lage tatsächlich gezahlt?
Sachwertverfahren – für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser: Boden- plus Gebäudewert.
Ertragswertverfahren – für vermietete Anlageimmobilien: Hier zählen die erzielbaren Mieten und die Renditeerwartung der Käufer. Dieser Maßstab hat sich spürbar verschoben: Für Eigentumswohnungen in Worms fiel der Rohertragsvervielfältiger – der Kaufpreis, ausgedrückt in Jahresmieten – von 24,7 (2021) auf 16,5 (2024), bei Mehrfamilienhäusern von 20,5 auf 14,5. Was das für Ihr Objekt bedeutet, steht unter Anlageimmobilie verkaufen.
Unbebaute Grundstücke – hier ist der Bodenrichtwert der Ausgangspunkt, angepasst an Zuschnitt, Erschließungszustand und das, was der Bebauungsplan zulässt. Zur Einordnung: Der Wormser Baulandpreisindex für Wohnbauland stand zum 01.01.2026 bei 225 Punkten (Basis 2010 = 100) nach 240 Punkten Mitte 2022 – Bauland ist in Worms seit dreieinhalb Jahren nicht teurer geworden.
Diese Verfahren liefern allerdings eine Spanne, keinen Punktwert. Sie stecken ab, in welchem Bereich sich der Preis bewegt – welche Zahl darin für Ihre Immobilie gilt, entscheidet sich nicht in der Rechnung, sondern am Objekt.
Was in Worms tatsächlich gezahlt wird
Der belastbarste Anhaltspunkt für Ihre Immobilie sind Verkäufe vergleichbarer Objekte am selben Ort. Der Gutachterausschuss der Stadt Worms wertet dafür jeden notariellen Kaufvertrag aus und schlüsselt die Preise nach Objektart und Baujahr auf. Für das Kaufjahr 2024 sieht das so aus – angegeben ist jeweils der Median, also der mittlere Verkauf: Die eine Hälfte lag darüber, die andere darunter.
Objektart
Fiktives Baujahr
Kaufpreis
je m² Wohnfläche
Wohnfläche
Fälle
Einfamilienhaus
1971–1980
325.000 €
2.686 €
121 m²
13
Einfamilienhaus
1981–1990
395.000 €
3.051 €
130 m²
19
Zweifamilienhaus
1971–1980
350.000 €
2.099 €
160 m²
11
Eigentumswohnung
1971–1980
128.500 €
1.851 €
67 m²
37
Eigentumswohnung
1981–1990
164.000 €
2.173 €
77 m²
29
Mehrfamilienhaus
1971–1980
510.000 €
1.659 €
298 m²
17
Eine Baujahrsdekade wiegt schwer. Zwischen den beiden Einfamilienhaus-Gruppen liegen 70.000 € Kaufpreis und 14 % je Quadratmeter – bei nur neun Quadratmetern Unterschied in der Wohnfläche. Bei Eigentumswohnungen sind es 17 % je Quadratmeter. Das ist der Grund, warum eine Bewertung ohne Baujahr und Modernisierungsstand nichts wert ist.
Gemeint ist dabei das fiktive Baujahr: Wesentliche Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer und rücken ein Gebäude rechnerisch in eine jüngere Gruppe. Ein 1968 gebautes, aber durchgreifend modernisiertes Haus wird deshalb nicht in der ältesten Zeile gesucht – und genau diese Einordnung ist einer der Punkte, die sich am Objekt entscheiden und nicht am Schreibtisch.
Andere Objektarten stehen in derselben Auswertung, sind für 2024 aber zu dünn belegt: Doppelhaushälften, Reihen- und Reihenmittelhäuser kommen je Baujahrsgruppe auf vier bis sechs Fälle. Solche Zahlen nenne ich hier nicht – aus vier Verkäufen lässt sich kein Median bilden, auf den Sie sich verlassen könnten.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Worms, Grundstücksmarktbericht 2025, Kapitel 8.4 (Kaufpreise nach Objektart, fiktivem Baujahr und Kaufjahr). Notarielle Kaufpreise, keine Angebotspreise.
Was Ihr Haus wert ist – und was der Markt dafür zahlt
Die häufigste Erwartung im Erstgespräch lautet sinngemäß: „Das Haus hat damals X gekostet, dazu kam die Sanierung – also ist es heute mindestens X wert." Das sind aber zwei verschiedene Größen. Die eine ist der rechnerische Wert: was es kosten würde, das Haus heute neu zu bauen, abzüglich seines Alters, plus der Wert des Grundstücks. Das ist ausdrücklich nicht der Betrag, den Sie seinerzeit bezahlt haben – wer vor zwanzig Jahren gebaut hat, findet seine damaligen Kosten in dieser Rechnung nicht wieder. Die andere ist der Preis, den der Markt tatsächlich zahlt. Wie weit beide auseinanderliegen, hat der Gutachterausschuss der Stadt Worms aus echten Kaufverträgen ausgerechnet – für ein freistehendes Einfamilienhaus sieht das so aus:
Rechnerischer Wert von Haus und Grundstück
Was der Markt im Schnitt zahlt
150.000 €
190.000 – 195.000 €
300.000 €
315.000 – 340.000 €
500.000 €
450.000 – 520.000 €
700.000 €
565.000 – 695.000 €
Für die meisten Wormser Häuser ist das eine gute Nachricht. Verkauft wurde hier 2025 im Schnitt zwischen 313.000 € (Doppelhaushälfte) und 357.000 € (freistehendes Haus) – das ist der Mittelwert über alle Baujahre, während die Tabelle weiter oben das Kaufjahr 2024 nach Baujahrsgruppen trennt. Wo der rechnerische Wert in dieser Größenordnung liegt, zahlt der Markt ihn vollständig oder mit einem Aufschlag – je nach Lage das 1,01- bis 1,13-fache. Ein Haus mit 300.000 € rechnerischem Wert liegt damit bei etwa 315.000 bis 340.000 €. Schon diese Spanne von gut 20.000 € zeigt, dass die Tabelle nur den Rahmen absteckt.
Erst oberhalb dieser Größenordnung kehrt sich das Verhältnis um: Je aufwendiger ein Objekt, desto kleiner der Anteil der Substanz, den der Markt zahlt. Das ist kein Urteil über die Bauqualität. Eine gehobene Ausstattung erhöht den rechnerischen Wert vollständig, spricht am Markt aber weniger Käufer an. Für solche Häuser entscheidet deshalb weniger der Preis als die Frage, wer als Käufer überhaupt in Betracht kommt – und das ist eine Frage der Vermarktung, nicht der Rechnung.
Eine Tabelle kennt Ihr Baujahr, aber nicht Ihr Bad. Sie kennt die Straße, aber nicht den Blick aus dem Wohnzimmer. Ob Ihre Immobilie am oberen oder unteren Ende der Spanne liegt, entscheidet sich genau dort – deshalb komme ich vorbei, bevor ich eine Zahl nenne.
Peter Hoffmann · Ihr Immobilienmakler in Worms
Die amtlichen Sachwertfaktoren im Detail – für Fachleute und Gutachtenaufklappen
Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses Worms
Die Beträge oben sind aus dem Sachwertfaktor gerechnet. Er gibt nach § 21 Abs. 3 ImmoWertV das Verhältnis des vorläufigen marktangepassten zum vorläufigen Sachwert an und wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Für freistehende Einfamilienhäuser in Worms liegt er so vor (Stichtag 01.01.2024, 81 Kauffälle):
Vorl. Sachwert
SWF bei 240 €/m²
SWF bei 480 €/m²
150.000 €
1,30
1,26
300.000 €
1,05
1,13
500.000 €
0,90
1,04
700.000 €
0,81
0,99
800.000 €
0,78
—
Die Faktoren folgen der Funktion SWF = a × (vorl. SW)b: für das freistehende Einfamilienhaus mit a = 48,757 und b = −0,304 beim Bodenwertniveau 240 €/m², mit a = 8,159 und b = −0,157 bei 480 €/m². Außerhalb der ausgewiesenen Stützstellen lagen keine geeigneten Kauffälle vor. Für ein abweichendes Bodenwertniveau weist der Bericht Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser bei 340 €/m² gesondert aus.
Für die übrigen Haustypen gilt derselbe Verlauf, aber unterschiedlich steil (Bodenwertniveau 240 €/m²):
Vorl. Sachwert
Reihenendhaus / Doppelhaushälfte (n = 55)
Reihenmittelhaus (n = 21)
150.000 €
1,20
1,78
300.000 €
1,01
0,97
500.000 €
0,90
0,62
Das Reihenmittelhaus fällt mit Abstand am steilsten – von 1,78 auf 0,62 in derselben Spanne, in der das freistehende Haus nur von 1,30 auf 0,90 nachgibt. Beide Reihen sind nur bis 500.000 € belegt.
Nicht der Preis allein bestimmt den Faktor, sondern die Objektart. Mehrfamilienhäuser leitet der Gutachterausschuss getrennt ab (Bodenwertniveau 340 €/m², 31 Kauffälle) – dort verläuft die Kurve deutlich flacher:
Vorl. Sachwert
Freistehendes EFH (n = 81)
Mehrfamilienhaus bis 4 WE (n = 31)
300.000 €
1,05
1,10
500.000 €
0,90
1,01
700.000 €
0,81
0,95
Ablesbar ist das am Exponenten b: −0,304 beim freistehenden Einfamilienhaus, −0,876 beim Reihenmittelhaus, aber nur −0,171 beim Mehrfamilienhaus. Ein Mehrfamilienhaus mit 700.000 € vorläufigem Sachwert erzielt danach 95 % davon, ein freistehendes Einfamilienhaus derselben Größenordnung nur 81 %.
Sachwertfaktor nach Objektart, Stadt Worms. Jede Kurve ist die amtliche Funktion SWF = a × (vorl. SW)b, gezeichnet nur über den Wertebereich, für den Kauffälle vorliegen. Oberhalb der gestrichelten Linie zahlt der Markt mehr als den rechnerischen Substanzwert, darunter weniger. Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Worms, Grundstücksmarktbericht 2025, Tabellen 38 und 42; eigene Darstellung.
Der Vergleich zeigt: Die Objektart bestimmt die Steilheit weit stärker als der Preis. Das Reihenmittelhaus verliert über 350.000 € Substanzzuwachs zwei Drittel seines Faktors, das Mehrfamilienhaus im selben Bereich kaum ein Fünftel.
Warum fällt der Faktor mit steigendem Wert?
Der Bericht begründet den Verlauf nicht im Einzelnen, benennt die Abhängigkeit aber ausdrücklich: Sachwertfaktoren sind danach „in der Regel abhängig von der Lage bzw. von der Höhe des Bodenrichtwertniveaus und vom vorläufigen Sachwert".
Der Grund liegt in dem, was das Sachwertverfahren überhaupt misst: die Kosten, ein Gebäude herzustellen – nicht die Bereitschaft eines Käufers, dafür zu zahlen. Beides läuft umso weiter auseinander, je aufwendiger ein Objekt ist. Eine gehobene Ausstattung erhöht den rechnerischen Sachwert vollständig, den Preis am Markt aber nur zum Teil. Genau dafür ist die Marktanpassung nach § 21 Abs. 3 ImmoWertV vorgeschrieben: Der vorläufige Sachwert ist „hinsichtlich seiner Realisierbarkeit auf dem örtlichen Grundstücksmarkt zu beurteilen". Nichts anderes tut der Sachwertfaktor.
Für Worms kommt ein zweiter Befund hinzu, den der Ausschuss eigens festhält: Anders als es die Regel wäre, ließ sich hier keine signifikante Abhängigkeit vom Bodenrichtwertniveau nachweisen. Die Lage trägt den Faktor in Worms also weniger, als das Modell erwarten ließe – umso mehr kommt es auf das einzelne Objekt an.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Worms, Grundstücksmarktbericht 2025 – Kapitel 8.3.2 sowie Tabellen 38 und 40 (Sachwertfaktoren) und Tabelle 42 (abweichendes Bodenwertniveau). Die Beträge in der Tabelle oben sind daraus gerechnet und auf 5.000 € gerundet. Für die Ableitung wurden nach Angabe des Ausschusses „jüngere, überwiegend schadensfreie Gebäude“ ausgewählt, damit Bauschäden das Ergebnis nicht verzerren. Rechtsgrundlage der Marktanpassung: § 21 Abs. 3 ImmoWertV.
Was die amtlichen Zahlen nicht hergeben
Der Gutachterausschuss hält für Worms ausdrücklich fest, dass sich keine signifikante Abhängigkeit vom Bodenrichtwertniveau nachweisen ließ – beide Spalten stammen aus derselben Stichprobe. 13 der 14 Wormser Gemarkungen liegen mit ihrem Bodenwertniveau zwischen den beiden Spalten.
Diese amtlichen Faktoren liefern eine Größenordnung, keine Formel: Wo Ihre Immobilie innerhalb der Spanne liegt, entscheidet sich am Objekt – nicht in einer Tabelle.
So läuft Ihre Bewertung ab
Erstgespräch – telefonisch oder per E-Mail klären wir kurz Ihr Anliegen.
Vor-Ort-Termin – ich sehe mir Ihre Immobilie in Ruhe an, in Ihrem Tempo.
Schriftliche Markteinschätzung – Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, die Sie behalten.
Ob Sie danach verkaufen möchten, entscheiden Sie allein – ganz ohne Druck.
Ich bewerte Immobilien in ganz Worms und im Umland: Innenstadt, Pfeddersheim, Herrnsheim, Hochheim, Neuhausen, Leiselheim, Horchheim, Abenheim, Rheindürkheim, Weinsheim, Pfiffligheim sowie Osthofen, Bürstadt, Lampertheim und Monsheim. Sie wohnen knapp außerhalb? Sprechen Sie mich gerne an.
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Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Für welche Immobilien bieten Sie die Bewertung an?
Für Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und vermietete Objekte in Worms und im Umland – welche Orte dazugehören, steht oben unter Mein Einzugsgebiet.
Was kostet die Bewertung?
Nichts. Die Wertermittlung ist kostenlos und unverbindlich.
Wie lange dauert sie?
Der Vor-Ort-Termin dauert je nach Objekt etwa eine Stunde. Die schriftliche Einschätzung erhalten Sie kurz darauf.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Hilfreich sind Grundriss, Wohnflächenangabe, Baujahr und – falls vorhanden – der Energieausweis; dazu eine Liste der Modernisierungen mit Jahreszahl, weil sie das anzusetzende Baujahr verschiebt. Bei einer Eigentumswohnung kommen die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, die Hausgeldabrechnung und der Stand der Erhaltungsrücklage dazu. Fehlende Unterlagen beschaffe ich auf Wunsch für Sie – für den Termin brauchen Sie nichts davon vollständig.
Ist das ein gerichtsfestes Gutachten?
Nein, und das soll es auch nicht sein. Sie erhalten eine Markteinschätzung: meine fachliche Einschätzung des Preises, der sich am Markt erzielen lässt – kostenlos und auf den Verkauf ausgerichtet. Ein Verkehrswertgutachten für Gericht, Finanzamt oder Behörde erstellt dagegen ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger; es ist kostenpflichtig und deutlich umfangreicher. Wann Sie wirklich eines brauchen, steht im Ratgeber Immobiliengutachten Worms.
Mein Haus hat viel gekostet – bekomme ich das wieder heraus?
Hier steckt ein verbreitetes Missverständnis: Der Wert Ihrer Immobilie wird nicht aus Ihren damaligen Baukosten ermittelt, sondern aus heutigen Neubaukosten abzüglich des Alters plus Bodenwert. In der Größenordnung, in der in Worms üblicherweise verkauft wird, zahlt der Markt diesen Wert erfahrungsgemäß vollständig oder mit einem Aufschlag; bei sehr aufwendigen Objekten kann er darunter liegen (die amtlichen Zahlen dazu stehen weiter oben auf dieser Seite). Was davon auf Ihr Haus zutrifft, sage ich Ihnen nach dem Termin – auch wenn Sie es unter Umständen nicht gerne hören.
Ist die Bewertung auch sinnvoll, wenn ich noch nicht verkaufen möchte?
Ja. Viele Eigentümer wollen zunächst nur wissen, wo sie stehen – für die Vermögensübersicht, eine Erbregelung, eine Trennung oder eine Entscheidung, die erst in ein, zwei Jahren ansteht. Der Termin läuft genauso ab, und Sie behalten die schriftliche Einschätzung. Eine Verkaufsabsicht setze ich nicht voraus.
Bin ich nach der Bewertung zu etwas verpflichtet?
Nein. Sie entscheiden in Ruhe und ohne Verkaufsdruck, wie es weitergeht.
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