Was ist Ihre Wohnung wert?
Für Eigentumswohnungen in Worms gibt es zwei Zahlenwelten: die notariell beurkundeten Kaufpreise des Gutachterausschusses – also das, was tatsächlich bezahlt wurde – und die Angebotspreise der Portale. Beide zusammen zeigen, wo Ihre Wohnung realistisch liegt:
| Eigentumswohnung in Worms | €/m² Wohnfläche |
| Weiterverkauf Bestand (notariell, 2025) | 2.298 € |
| Umwandlung – aufgeteiltes Miethaus (notariell, 2025) | 2.823 € |
| Neubau-Erstverkauf (notariell, 2025) | 4.109 € |
| Angebotspreis ImmoScout24 (Q2 2026) | 2.847 € |
Quellen: Gutachterausschuss Stadt Worms, Berichtsjahr 2025; ImmoScout24, 2. Quartal 2026 (Angebotsspanne 2.369–4.908 €/m²). Wichtig: Angebotspreis ist nicht Abschlusspreis. Der Portal-Durchschnitt liegt rund 24 % über dem notariellen Bestandswert – nicht, weil so viel verhandelt wird, sondern weil sich Zeiträume und Objekt-Mix unterscheiden. Was das für die Preisfindung bedeutet, steht ausführlich im Ratgeber Immobilienpreise Worms 2026. Wo Ihre Wohnung in dieser Spanne liegt, klärt eine kostenlose Immobilienbewertung – mit Baujahr, Zustand, Lage und WEG-Unterlagen statt Portal-Durchschnitt.
WEG-Unterlagen: der halbe Verkauf
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft die Eigentümergemeinschaft mit. Ernsthafte Käufer – und spätestens deren finanzierende Bank – wollen deshalb sehen, wie die WEG dasteht:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan – was gehört zur Wohnung, was ist Gemeinschaftseigentum, welche Sondernutzungsrechte bestehen.
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen – hier stehen anstehende Sanierungen und Konflikte, bevor sie im Hausgeld auftauchen.
- Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen – die laufenden Kosten, sauber belegt.
- Stand der Erhaltungsrücklage – das Polster der Gemeinschaft für Dach, Fassade und Technik.
- Beschlusssammlung – alle gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft im Überblick.
Diese Unterlagen liegen beim Verwalter – ich fordere sie dort an, prüfe sie auf Vollständigkeit und bereite sie käuferfertig auf. Dabei kläre ich auch gleich, ob Ihre Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung nach § 12 WEG vorsieht: Wenn ja, muss der Verwalter dem Verkauf formell zustimmen – kein Hindernis, aber ein Schritt, den man früh einplant statt kurz vor dem Notartermin zu entdecken.
Vermietet oder selbstgenutzt: zwei Käuferwelten
Kaum eine Weiche stellt den Verkauf so früh wie diese: Eine freie Wohnung und eine vermietete Wohnung haben unterschiedliche Käufer – und brauchen eine unterschiedliche Ansprache.
Die freie Wohnung kauft meist ein Eigennutzer. Er vergleicht mit dem, was er sonst mieten müsste – und neu vermietet werden Wohnungen in Worms derzeit im Schnitt zu 10,29 €/m² (ImmoScout24, Q2 2026, Spanne 9,33–14,81 €/m²).
Die vermietete Wohnung kauft fast immer ein Kapitalanleger – und der rechnet nicht mit Wunschmieten, sondern mit Ihrer tatsächlichen Miete. Viele Bestandsmieten liegen deutlich unter dem Neuvermietungsniveau: Der Zensus 2022 weist für die Wormser Kernstadt eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 7,02 €/m² aus. Wo Ihre Miete im Vergleich steht, zeigt der Ratgeber zum Mietspiegel Worms 2026; wie Anleger rechnen, der Beitrag Anlageimmobilie verkaufen. Und vor dem Verkauf einer vermieteten Wohnung gehört die Steuerfrage auf den Tisch: Ob die Spekulationsfrist bei Ihnen noch läuft, klären Sie in zwei Minuten mit dem Spekulationsfrist-Rechner.
So läuft Ihr Verkauf ab
- Erstgespräch (Tag 1) – wir besprechen Ihre Situation, Ziele und Rahmenbedingungen, unverbindlich und kostenlos.
- Bewertung & Strategie (Woche 1) – ich ermittle den Marktwert Ihrer Wohnung und lege mit Ihnen fest, ob wir Eigennutzer, Kapitalanleger oder beide ansprechen.
- Verwalterkontakt & WEG-Unterlagen (Woche 1–2) – ich fordere Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Rücklagenstand beim Verwalter an und kläre, ob eine Verwalterzustimmung nach § 12 WEG nötig ist.
- Vermarktung (Woche 2–3) – Exposé, Fotos und Portale oder auf Wunsch diskret an vorgemerkte Suchkunden; alle Anfragen werden geprüft und qualifiziert.
- Besichtigungen (Woche 4–6) – ausschließlich Einzeltermine; bei vermieteten Wohnungen stimme ich jeden Termin rücksichtsvoll mit Ihrem Mieter ab.
- Kaufvertrag & Notar (ab Woche 6) – Vorbereitung des Kaufvertrags, gegebenenfalls Einholung der Verwalterzustimmung, Begleitung beim Notartermin bis zur Übergabe.
Von der Bewertung bis zum Notar vergehen so meist nur wenige Wochen – abhängig von Objekt, Preis und Marktlage.
Transparente, geteilte Provision
Beim Verkauf an Verbraucher wird die Provision marktüblich zwischen Verkäufer und Käufer geteilt:
- Einfamilienhaus: 3,57 % für den Verkäufer und 3,57 % für den Käufer (jeweils inkl. MwSt.).
- Mehrfamilien- & Anlageimmobilien: Verkäuferprovision individuell vereinbart – von provisionsfrei bis 3,57 %. Die Käuferprovision liegt marktüblich bei 3,57 % inkl. MwSt.
Bis zum erfolgreichen Verkauf entstehen für Sie keine Kosten. Die Konditionen besprechen wir vorab offen und transparent.
Was beim Verkauf insgesamt zusammenkommt – vom Energieausweis bis zur möglichen Vorfälligkeitsentschädigung –, rechnet der Verkaufskosten-Rechner in zwei Minuten für Ihren Fall durch.
Warum mit mir verkaufen?
Der Wormser Wohnungsmarkt ist ein Vermietermarkt: In der Kernstadt werden nur 24,1 % der 20.167 Wohnungen von ihren Eigentümern selbst bewohnt (Zensus 2022). Wer hier eine Wohnung verkauft, verkauft also oft an Kapitalanleger – und genau deshalb lohnt sich ein Makler, der beide Käuferwelten kennt.
- Persönlich: Ein fester Ansprechpartner, von Anfang bis Ende erreichbar.
- Verlässlich: ein strukturierter, nachvollziehbarer Ablauf ohne Fachjargon – inklusive Verwalterkontakt und WEG-Unterlagen.
- Verwurzelt: Worms ist meine Heimat – ich betreue Eigentümer hier in zweiter Generation.
Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf meiner Eigentumswohnung? Neben Energieausweis, Grundbuchauszug und Grundriss vor allem die WEG-Unterlagen: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen, der Stand der Erhaltungsrücklage und die Beschlusssammlung. Darum müssen Sie sich nicht kümmern – ich fordere alles beim Verwalter an und prüfe es auf Vollständigkeit.
Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters? Nur, wenn die Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung nach § 12 WEG vorsieht. Ob das bei Ihrer Wohnung der Fall ist, steht in der Teilungserklärung – ich prüfe das gleich zu Beginn und plane die Zustimmung in den Ablauf zum Notartermin ein, damit sie den Verkauf nicht verzögert.
Kann ich meine vermietete Wohnung verkaufen? Ja, jederzeit. Das Mietverhältnis läuft beim Verkauf unverändert weiter, der Käufer tritt als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein. Vermietete Wohnungen kaufen vor allem Kapitalanleger, die den Preis aus der tatsächlichen Miete ableiten – wie diese Rechnung aussieht, zeigt der Ratgeber Anlageimmobilie verkaufen.
Was passiert beim Verkauf mit der Erhaltungsrücklage? Sie bleibt Vermögen der Eigentümergemeinschaft und wird nicht an Sie ausgezahlt. Der auf Ihre Wohnung entfallende Anteil geht mit dem Verkauf auf den Käufer über – ein ordentlich gefüllter Rücklagenstand ist deshalb ein Verkaufsargument und gehört ins Exposé.
Muss ich den Gewinn aus dem Wohnungsverkauf versteuern? Nur, wenn die Spekulationsfrist noch läuft und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben. Ob Sie steuerfrei verkaufen können, klären Sie in zwei Minuten mit dem Spekulationsfrist-Rechner. Die verbindliche Auskunft bleibt Sache Ihres Steuerberaters.
Was sagt das Hausgeld über eine Wohnung aus? Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung an die Eigentümergemeinschaft nach dem Wirtschaftsplan – darin stecken Betriebskosten, Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Ein höheres Hausgeld ist deshalb nicht automatisch ein Nachteil: Oft steht dahinter eine Gemeinschaft, die konsequent Rücklagen bildet.