Spekulationsfrist-Rechner: Wann ist der Verkauf Ihrer Immobilie steuerfrei?
Geben Sie das Datum Ihres notariellen Kaufvertrags ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort, ab welchem Tag die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG abgelaufen ist und der Verkauf in der Regel steuerfrei möglich wird.
Peter HoffmannImmobilienmakler in Worms
Aktualisiert Juli 2026
Spekulationsfrist-Rechner
Ihren Stichtag berechnen
1 · Datum des notariellen Kaufvertrags
Maßgeblich ist der Tag der notariellen Beurkundung – nicht Grundbucheintrag, Übergabe oder Zahlung.
2 · Wie haben Sie die Immobilie erworben?
Bei Erbschaft oder Schenkung zählt das Kaufdatum des Erblassers bzw. Schenkers, nicht das Datum des Erbfalls oder der Schenkung. Der unentgeltliche Erwerb ist steuerlich neutral – Sie treten in die laufende Frist des Rechtsvorgängers ein (Fußstapfentheorie, § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Tragen Sie oben deshalb das Datum ein, an dem der Erblasser/Schenker die Immobilie gekauft hat.
3 · Nutzung
Unverbindliche Orientierung zur Fristberechnung nach § 23 EStG. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung – im Zweifel prüfen Steuerberater oder Finanzamt Ihren Einzelfall. Fristberechnung taggenau ab dem Datum des notariellen Kaufvertrags.
01So lesen Sie das Ergebnis
Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Maßgeblich sind dabei die Daten der beiden notariellen Kaufverträge – also der Tag, an dem Sie gekauft haben, und der Tag, an dem Sie verkaufen. Nach Ablauf der zehn Jahre ist der Verkaufsgewinn steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Genau diesen Stichtag rechnet Ihnen das Feld oben aus.
Drei Punkte, die der Rechner bewusst vereinfacht: Die Eigennutzung kann Sie schon vor Ablauf der zehn Jahre steuerfrei stellen, bei Erbschaft oder Schenkung zählt das Kaufdatum des Vorbesitzers, und steht im Kaufvertrag noch eine Genehmigung aus, kommt es darauf an, ab wann beide Seiten bindend gebunden sind (eine behördliche Genehmigung verschiebt den Stichtag meist nicht). Was heute gilt, wie eine mögliche Gesetzesänderung die Frist beträfe und welche Ausnahmen es im Detail gibt, lesen Sie im ausführlichen Ratgeber Spekulationsfrist bei Immobilien – eine sachliche Einordnung.
Das Datum des notariellen Kaufvertrags, mit dem Sie die Immobilie erworben haben – nicht den Grundbucheintrag, die Übergabe oder die Kaufpreiszahlung. Maßgeblich für die Frist ist der Tag der notariellen Beurkundung.
Was gilt bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie?
Bei unentgeltlichem Erwerb läuft die Frist des Rechtsvorgängers weiter (Fußstapfentheorie, § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Geben Sie deshalb das Kaufdatum des Erblassers oder Schenkers ein, nicht das Datum des Erbfalls oder der Schenkung. Anders beim entgeltlichen Verkauf an die eigenen Kinder: Dort beginnt für das Kind eine neue Zehnjahresfrist – mehr dazu im Beitrag Haus an die Kinder verkaufen statt verschenken.
Bin ich bei Eigennutzung von der Frist befreit?
Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst zu Wohnzwecken genutzt hat, verkauft in der Regel steuerfrei – unabhängig von der Zehnjahresfrist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Angebrochene Kalenderjahre zählen dabei mit.
Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?
Nein. Er ist eine unverbindliche Orientierung zur Fristberechnung nach § 23 EStG. Für Ihre individuelle steuerliche Situation – etwa die Höhe des Gewinns, die Berücksichtigung von Abschreibungen oder Sonderfälle – wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Hinweis
Dieser Rechner dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Gerne prüfe ich mit Ihnen den Stichtag Ihrer Immobilie und verbinde ihn mit einer aktuellen Marktwerteinschätzung.
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