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Mietspiegel Worms: was aktuell gilt – und warum die Teilnahme an der Erhebung 2026 Pflicht ist

Aktuell gilt in Worms der qualifizierte Mietspiegel in der Fortschreibung von 2024 – parallel entsteht gerade der neue Mietspiegel 2026. Dafür schreibt die Stadt zufällig ausgewählte Haushalte an, Mieter wie Vermieter; wer ein Schreiben erhält, ist zur Auskunft verpflichtet. Hier die aktuellen Werte und die wichtigsten Punkte zur neuen Erhebung.

Anschreiben „Mietspiegel Worms 2026“ auf einem Schreibtisch am Fenster, im Hintergrund der Blick über den Rhein auf den Wormser Dom

01Was gilt aktuell? Der Mietspiegel 2024

Bis der neue Mietspiegel vorliegt, gilt in Worms der qualifizierte Mietspiegel in der Fortschreibung von 2024. Er arbeitet mit zwei Ausstattungsklassen – Tabelle 1 für mittlere Ausstattung (Bad oder Sammelheizung), Tabelle 2 für gute Ausstattung (Bad und Sammelheizung) – und wird nach Wohnfläche und Baujahr abgelesen. Ein Beispiel: Für eine gut ausgestattete Wohnung der Baujahre 1990–2001 mit 75 m² weist er einen Median von 8,34 €/m² netto-kalt aus.

Wie Sie damit die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung in vier Schritten selbst ermitteln, zeigt die Anleitung zum Rechnen mit dem Mietspiegel Worms.

02Worum geht es bei der Erhebung 2026?

Die Stadt Worms erstellt 2026 einen neu erhobenen qualifizierten Mietspiegel. Anders als die Fortschreibung von 2024 beruht er wieder auf einer frischen, repräsentativen Befragung. Im Juni und Juli 2026 werden dafür zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben. Die Auswertung übernimmt ein externes Institut.

03Warum ist die Teilnahme jetzt Pflicht?

Grundlage ist das Mietspiegelreformgesetz, das zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Mieter und Vermieter, für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel Auskunft zu geben – etwa zur Höhe der Miete, zur Wohnungsgröße, zum Baujahr und zur Ausstattung. Bislang war die Teilnahme an solchen Umfragen freiwillig, was die Ergebnisse verzerren konnte.

04Welche Fristen und Folgen gelten?

  • Befragungszeitraum: Juni und Juli 2026
  • Frist zur Rückmeldung: in der Regel bis 15. Juli 2026
  • Aufwand: Der Fragebogen lässt sich online ausfüllen und dauert mit den Mietunterlagen rund fünf Minuten.
  • Bei Verweigerung: Wer nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß antwortet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Die genaue Frist und der Zugang zum Online-Fragebogen stehen in Ihrem persönlichen Anschreiben (mit individueller Fragebogenkennung).

05Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

Zunächst eine Pflicht – aber auch ein Vorteil. Je vollständiger die Datengrundlage, desto belastbarer der Mietspiegel. Und ein belastbarer qualifizierter Mietspiegel ist für Vermieter das wichtigste Begründungsmittel für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer korrekt teilnimmt, stärkt also auch die eigene Rechtssicherheit.

Halten Sie für den Fragebogen Ihre Mietunterlagen bereit: aktuelle Netto-Kaltmiete, Wohnfläche, Baujahr und die Ausstattungsmerkmale der Wohnung.

06Überlegen Sie ohnehin, statt zu vermieten zu verkaufen?

Steigende Mieten und neue Pflichten bringen manche Eigentümer ins Grübeln, ob Vermieten oder Verkaufen die bessere Lösung ist. Beides hat seine Berechtigung – die Antwort hängt von Ihrer Lebenssituation, dem Objekt und Ihren Zielen ab. Eine fundierte Wertermittlung ist dafür ein guter erster Schritt; wie der Verkauf einer vermieteten Wohnung abläuft, zeigt unsere Seite Eigentumswohnung verkaufen in Worms. Wie sich Kaufpreise, Mieten und die Neubau-Lücke in Worms 2026 darstellen, ordnet der aktuelle Marktbericht ein.

07Häufige Fragen

Wer muss beim Wormser Mietspiegel 2026 Auskunft geben?

Zur Auskunft verpflichtet ist nur, wer ein persönliches Anschreiben der Stadt Worms erhält. Für den Mietspiegel 2026 werden im Juni und Juli 2026 zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben. Wer kein Schreiben bekommt, muss nichts tun.

Warum ist die Teilnahme am Mietspiegel jetzt verpflichtend?

Grundlage ist das Mietspiegelreformgesetz, das zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Mieter und Vermieter, für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel Auskunft zu geben – etwa zur Höhe der Miete, zur Wohnungsgröße, zum Baujahr und zur Ausstattung. Bislang war die Teilnahme an solchen Umfragen freiwillig, was die Ergebnisse verzerren konnte.

Bis wann muss ich den Mietspiegel-Fragebogen zurückschicken?

Die Rückmeldung ist in der Regel bis 15. Juli 2026 fällig. Die genaue Frist und der Zugang zum Online-Fragebogen stehen in Ihrem persönlichen Anschreiben mit individueller Fragebogenkennung. Der Fragebogen lässt sich online ausfüllen und dauert mit den Mietunterlagen rund fünf Minuten.

Welches Bußgeld droht, wenn ich nicht am Mietspiegel teilnehme?

Wer nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß antwortet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Die Auskunftspflicht gilt aber nur für Haushalte, die ein persönliches Anschreiben der Stadt Worms erhalten haben.

Welche Unterlagen brauche ich für den Mietspiegel-Fragebogen?

Halten Sie Ihre Mietunterlagen bereit: die aktuelle Netto-Kaltmiete, die Wohnfläche, das Baujahr und die Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Mit diesen Angaben ist der Online-Fragebogen in rund fünf Minuten ausgefüllt.

Was bringt der qualifizierte Mietspiegel Vermietern in Worms?

Ein belastbarer qualifizierter Mietspiegel ist für Vermieter das wichtigste Begründungsmittel für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Je vollständiger die Datengrundlage, desto belastbarer der Mietspiegel – wer korrekt teilnimmt, stärkt also auch die eigene Rechtssicherheit.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Peter Hoffmann, Immobilienmakler in Worms
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Peter Hoffmann

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