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Haus verkaufen und wohnen bleiben: Wohnrecht, Leibrente, Teilverkauf und die anderen Wege im Vergleich

Im eigenen Haus bleiben und trotzdem an das Geld kommen, das darin steckt: Dafür gibt es mehrere Wege. Sie unterscheiden sich darin, wem das Haus danach gehört, wer die Reparaturen zahlt und wie viel Geld am Ende bei Ihnen ankommt.

Ein älteres Paar sitzt am Esstisch im eigenen Wohnzimmer über Unterlagen und einem Hausschlüssel, durchs Fenster der Wormser Dom – Sinnbild für den Hausverkauf, nach dem man wohnen bleibt

Vielleicht kennen Sie eine dieser Lagen:

  • Sie möchten reisen oder den Enkeln etwas geben – aber das Geld steckt im Haus.
  • Sie haben ein Leben lang für das Haus gearbeitet und möchten jetzt selbst etwas davon haben.
  • Das Dach oder die Heizung muss erneuert werden, und die Rente gibt das nicht her.
  • Die Rente reicht, aber knapp – ein fester Betrag jeden Monat würde vieles leichter machen.
  • Ihr Partner ist gestorben. Das Haus ist groß geworden, aber es ist Ihr Zuhause.
  • Die Kinder haben eigene Häuser und werden hier nicht einziehen.

Für all das gibt es Wege, im Haus zu bleiben und trotzdem an das Geld zu kommen. Dieser Ratgeber stellt sie nebeneinander, mit einem Rechenbeispiel aus Worms.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Sie können Ihr Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben. Dafür gibt es drei Wege.

1. Verkaufen mit Wohnrecht oder Nießbrauch. Im Grundbuch wird eingetragen, dass Sie bis an Ihr Lebensende im Haus wohnen dürfen. Mit einem Nießbrauch dürften Sie es auch vermieten.

2. Verkaufen und Miete zahlen. Sie verkaufen ohne Wohnrecht und mieten das Haus vom Käufer. Sie bekommen mehr Geld, zahlen aber jeden Monat Miete.

3. Nur einen Teil verkaufen. Ein Anbieter kauft zum Beispiel ein Fünftel des Hauses. Ihm zahlen Sie jeden Monat ein Entgelt, und je nach Anbieter bezahlen Sie Reparaturen weiter allein.

Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Geld Sie brauchen – und wie lange Sie im Haus bleiben möchten.

Die Regeln in diesem Beitrag gelten bundesweit; die Preise und Mieten stammen aus Worms.

01Die Wege auf einen Blick

Alle Wege haben dasselbe Ziel – Geld aus dem Haus, ohne auszuziehen –, aber sie funktionieren grundverschieden. Zwei davon sind gar kein Verkauf.

WegWem gehört das Haus danach?Was Sie bekommenWas Sie weiter zahlen
Verkauf mit Wohnrechtdem KäuferKaufpreis, gemindert um den Wert des Wohnrechtslaut Gesetz die laufende Instandhaltung, dazu Nebenkosten – im Vertrag anders regelbar
Verkauf mit Nießbrauchdem Käuferwie beim Wohnrechtzusätzlich Grundsteuer und andere laufende Lasten; dafür dürfen Sie auch vermieten
Verkauf auf Leibrentedem Käufereine monatliche Rente auf Lebenszeit, auf Wunsch plus Einmalbetrag und mit Wohnrechtwie beim Wohnrecht
Verkaufen und zur Miete bleibendem Käuferden Kaufpreis eines vermieteten Hausesdie Miete
TeilverkaufIhnen und einem Anbieter gemeinsamden Preis für den verkauften Anteilein Nutzungsentgelt für den Anteil des Anbieters und die Instandhaltung
Umkehrhypothekweiter Ihneneinen Kredit, der erst nach Auszug oder Tod zurückgezahlt wirdZinsen, die auflaufen

Zum Vergleich gehört auch der naheliegendste Weg: verkaufen und in eine kleinere Wohnung ziehen. Er bringt den vollen Kaufpreis, verlangt aber den Umzug. Wer ihn nicht ausschließt, sollte ihn mitrechnen – was ein Haus in Worms beim normalen Verkauf erzielt, zeigt die Seite Haus verkaufen in Worms.

02Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch

Bei beiden Wegen verkaufen Sie das Haus vollständig. Der Käufer wird Eigentümer, im Grundbuch wird aber ein Recht für Sie eingetragen, das bis zu Ihrem Tod gilt und das auch ein späterer Eigentümer übernehmen muss. Ohne Notar geht das nicht: Ein Hauskaufvertrag ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet (§ 311b BGB), und das Grundbuchamt trägt Wohnrecht oder Nießbrauch nur mit einer Erklärung ein, die ein Notar beglaubigt hat (§§ 19, 29 GBO). Ein privat aufgeschriebenes Wohnrecht schützt Sie nicht, wenn das Haus später weiterverkauft oder versteigert wird. Die beiden Rechte klingen ähnlich, unterscheiden sich aber im Alltag.

 Wohnrecht (§ 1093 BGB)Nießbrauch (§ 1030 BGB)
Selbst darin wohnenjaja
Partner, Familie, Pflegekraft aufnehmenjaja
Vermietennur, wenn der Vertrag es erlaubtja
Laufende Instandhaltungträgt der Berechtigte, wenn der Vertrag nichts anderes sagtträgt der Berechtigte
Grundsteuer und andere laufende Lastenträgt der Eigentümer, wenn der Vertrag nichts anderes sagtträgt der Berechtigte
Endetmit dem Tod des Berechtigtenmit dem Tod des Berechtigten

Grundlage: §§ 1030, 1041, 1047, 1061, 1090–1093 BGB. Bei beiden Rechten lassen sich die Kosten im Vertrag abweichend verteilen.

Der Unterschied wird wichtig, wenn Sie später nicht mehr im Haus wohnen können. Mit einem Nießbrauch dürfen Sie das Haus dann vermieten und die Miete behalten. Ein reines Wohnrecht bringt in dieser Lage nichts ein, wenn der Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt, die Wohnung anderen zu überlassen. Größere Erneuerungen – ein neues Dach, eine neue Heizung – muss der Bewohner nach dem Gesetz bei beiden Rechten nicht bezahlen. Der Eigentümer ist aber auch nicht verpflichtet, sie auszuführen. Wer was trägt, gehört deshalb Punkt für Punkt in den Vertrag.

Warum der Platz im Grundbuch zählt

Ihr Recht muss im Grundbuch an erster Stelle stehen, vor jeder Grundschuld des Käufers. Der Grund: Kann der Käufer seinen Kredit nicht mehr bedienen und die Bank lässt das Haus versteigern, erlöschen alle Rechte, die hinter der Grundschuld der Bank stehen (§§ 44, 52, 91 ZVG). Steht Ihr Wohnrecht davor, muss auch ein Ersteigerer es übernehmen. Ob eine Bank dem Käufer hinter einem solchen Recht überhaupt einen Kredit gibt, sollte der Käufer vor dem Notartermin klären.

03Was das Wohnrecht vom Preis abzieht: ein Rechenbeispiel aus Worms

Ein Käufer, der Sie bis an Ihr Lebensende im Haus wohnen lässt, zahlt weniger als für ein freies Haus. Wie viel weniger, lässt sich berechnen: Man nimmt die Miete, die das Haus im Jahr bringen würde, und multipliziert sie mit einem Faktor, der von Ihrem Alter und Ihrer statistischen Lebenserwartung abhängt. Diesen Faktor veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu, zuletzt am 21. Oktober 2025 für das Jahr 2026.

Als Beispiel dient ein freistehendes Haus zum Wormser Durchschnittspreis von 2025: 357.000 Euro. Wormser Einfamilienhäuser wurden zuletzt für das 22,9-Fache ihrer Jahresmiete verkauft. Daraus ergibt sich eine Jahresmiete von rund 15.590 Euro, knapp 1.300 Euro im Monat.

Wer verkauftLebenserwartungFaktorWert des WohnrechtsKaufpreis mit Wohnrecht
Frau, 70 Jahre16,9 Jahre11,107173.200 €183.800 €
Frau, 75 Jahre13,1 Jahre9,393146.400 €210.600 €
Mann, 75 Jahre10,9 Jahre8,282129.100 €227.900 €
Frau, 80 Jahre9,6 Jahre7,490116.800 €240.200 €
Mann, 80 Jahre8,0 Jahre6,509101.500 €255.500 €

Faktor und Lebenserwartung: BMF-Schreiben vom 21.10.2025 zu § 14 BewG (Sterbetafel 2022/2024, Rechenzins 5,5 %). Hauspreis: Gutachterausschuss Worms, Kaufpreissammlung 2025, freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser. Jahresmiete über den Rohertragsvervielfältiger 22,9 für Einfamilienhäuser (Grundstücksmarktbericht 2025, Kaufjahr 2024). Eigene Rechnung, auf 100 € gerundet.

Zwei Dinge zeigt die Tabelle. Erstens: Je jünger, desto größer der Abschlag. Eine 70-Jährige bekommt für dasselbe Haus rund die Hälfte des Preises, ein 80-Jähriger fast drei Viertel. Zweitens: Frauen leben statistisch länger, bei ihnen ist das Wohnrecht deshalb mehr wert und der Kaufpreis niedriger. Verkauft ein Ehepaar und soll das Recht für beide gelten, richtet sich der Abschlag mindestens nach der längeren der beiden Lebenserwartungen.

Warum wird nicht einfach die Miete für 13 Jahre abgezogen? Weil sie erst nach und nach anfällt – und Geld, das erst in zehn Jahren kommt, ist heute weniger wert. Wie stark die späteren Jahre zählen, hängt vom Zinssatz ab: Je höher der Zinssatz, desto kleiner der Abschlag.

Welcher Zinssatz angesetzt wird, ist nicht vorgeschrieben. Die Faktoren in der Tabelle beruhen auf 5,5 Prozent – dem Satz, den das Steuerrecht bundesweit verwendet. Am Wormser Markt ist ein niedrigerer Satz üblich: Für freistehende Häuser liegt er laut Gutachterausschuss bei 2,7 bis 3,3 Prozent. Beides liegt im normalen Rahmen.

Für die 75-jährige Verkäuferin heißt das: Mit 5,5 Prozent ergibt sich ein Kaufpreis von rund 210.600 Euro, mit rund 3 Prozent von etwa 184.000 Euro. Wo der Preis in dieser Spanne landet, handeln Käufer und Verkäuferin individuell aus. Dabei zählt auch, wie der Käufer das Risiko einschätzt: Er weiß nicht, ob er nach acht oder nach zwanzig Jahren einziehen kann.

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04Verkauf auf Leibrente: monatliches Geld statt Einmalbetrag

Bei der Leibrente zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern ganz oder teilweise als monatliche Rente, solange Sie leben (§ 759 BGB). Verbunden mit einem Wohnrecht bleiben Sie im Haus und bekommen zusätzlich jeden Monat Geld.

Zurück zum Beispiel: Die 75-jährige Verkäuferin, deren Haus mit Wohnrecht 210.600 Euro wert ist, könnte statt dieses Betrags rechnerisch eine Rente von rund 22.400 Euro im Jahr erhalten, rund 1.870 Euro im Monat – nach demselben Faktor wie oben. Mit dem Zinssatz des Marktes fällt die Rente niedriger aus. Auch hier gilt: Die Rechnung ist ein Rahmen, kein Angebot.

Wie die Rente abgesichert wird

Das Risiko liegt bei Ihnen: Sie haben das Haus übertragen und sind darauf angewiesen, dass der Käufer über viele Jahre zahlt. Drei Bausteine sichern das ab:

  1. Reallast im Grundbuch. Die Rentenzahlung wird als Reallast eingetragen, an erster Stelle neben dem Wohnrecht (§ 1105 BGB). Zahlt der Käufer nicht, kann aus dem Haus vollstreckt werden – auch gegen einen späteren Eigentümer.
  2. Sofortige Vollstreckung. Im Notarvertrag unterwirft sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Sie müssen dann nicht erst klagen.
  3. Wertsicherung. Damit die Rente nicht Jahr für Jahr an Kaufkraft verliert, kann sie an die Verbraucherpreise gekoppelt werden. Bei Zahlungen auf Lebenszeit ist das ausdrücklich erlaubt (§ 3 Preisklauselgesetz).

Wer das Haus an einen Käufer verkauft, der nicht zur Familie gehört, sollte außerdem mit dem Notar besprechen, ob ein Recht auf Rückübertragung vereinbart wird, falls der Käufer dauerhaft nicht zahlt.

Was mit der Rente steuerlich passiert

Eine Leibrente aus einem Hausverkauf ist nicht vollständig steuerpflichtig. Das Finanzamt behandelt nur einen festen Teil als Einkommen, den sogenannten Ertragsanteil. Er hängt vom Alter zu Rentenbeginn ab: mit 70 Jahren sind es 15 Prozent, mit 75 Jahren 11 Prozent, mit 80 Jahren 8 Prozent (§ 22 Nr. 1 EStG). Bei 22.400 Euro Jahresrente und Rentenbeginn mit 75 wären also rund 2.460 Euro im Jahr zu versteuern – ob dann tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom übrigen Einkommen ab.

05Verkaufen und zur Miete bleiben

Der einfachste Vertrag: Sie verkaufen das Haus ohne eingetragenes Recht und schließen mit dem Käufer einen Mietvertrag. Der Käufer ist dann ein Kapitalanleger, der ein vermietetes Haus kauft; er rechnet mit der Miete, die Sie zahlen.

Das bringt einen höheren Kaufpreis als ein Verkauf mit Wohnrecht, weil der Käufer Miete bekommt. Dafür zahlen Sie Monat für Monat – und Ihre Sicherheit hängt am Mietrecht. Ein Mietvertrag geht bei einem späteren Verkauf auf den neuen Eigentümer über (§ 566 BGB), eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bleibt aber grundsätzlich möglich (§ 573 BGB). Sie lässt sich im Mietvertrag ausschließen. Weil ein solcher Vertrag länger als ein Jahr bindet, muss er schriftlich geschlossen werden (§ 550 BGB).

Rechnen lohnt sich hier besonders: Wer lange lebt, zahlt über die Jahre viel Miete. Wer das Geld aus dem Verkauf dringend braucht, etwa für Pflege, kommt mit dem höheren Einmalbetrag unter Umständen besser zurecht.

06Teilverkauf und Umkehrhypothek: Geld ohne vollständigen Verkauf

Beim Teilverkauf verkaufen Sie einem spezialisierten Anbieter nur einen Teil Ihres Hauses und behalten den Rest. Sie bleiben wohnen, etwa über einen Nießbrauch im Grundbuch, und zahlen dem Anbieter für seinen Anteil ein monatliches Nutzungsentgelt. Die Verbraucherzentrale hat die Angebote im Januar 2026 ausgewertet und nennt diese Punkte:

  • Das Nutzungsentgelt liegt bei mindestens 4,99 Prozent des ausgezahlten Betrags im Jahr.
  • Die Instandhaltung – Heizung, Dach, Dämmung – kann je nach Anbieter vollständig bei Ihnen bleiben, obwohl Ihnen das Haus nur noch teilweise gehört.
  • Wird das Haus später ganz verkauft, verlangen Anbieter ein Entgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufspreises oder einen Mindestanteil am Erlös.
  • Ein Kredit kostete bei guter Bonität zur selben Zeit ab 3,3 Prozent im Jahr.

Übertragen auf das Wormser Beispielhaus: Wer 20 Prozent verkauft, bekommt rund 71.400 Euro und zahlt dafür mindestens rund 3.560 Euro Nutzungsentgelt im Jahr, knapp 300 Euro im Monat. In zehn Jahren sind das über 35.000 Euro. Der verkaufte Anteil gehört danach weiter dem Anbieter.

Die Umkehrhypothek ist kein Verkauf, sondern ein Kredit: Die Bank zahlt Ihnen einen Betrag oder eine monatliche Summe aus, das Haus bleibt Ihr Eigentum. Zurückgezahlt wird erst, wenn Sie ausziehen oder sterben – etwa aus dem Verkauf des Hauses durch die Erben. Die Zinsen laufen bis dahin auf. Die Verbraucherzentrale nennt Umkehrhypothek und Leibrente ausdrücklich als Alternativen zum Teilverkauf.

07Was in den Vertrag gehört

Ob Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibrente: Ein Notar ist immer dabei – das schreibt das Gesetz vor. Er beurkundet den Kaufvertrag und beantragt, dass Ihr Recht ins Grundbuch eingetragen wird – ohne ihn ist weder der Verkauf wirksam noch Ihr Recht gesichert. Dringend empfohlen: Lassen Sie sich den Vertragsentwurf vorab zuschicken und besprechen Sie offene Fragen mit dem Notar, bevor Sie unterschreiben. Der Notarvertrag muss Fragen beantworten, die sich erst in zehn oder fünfzehn Jahren stellen. Diese Punkte sollten Sie vor dem Termin geklärt haben:

  1. Wer zahlt welche Reparatur? Kleine Reparaturen, große Erneuerungen wie Dach und Heizung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung – jede Position einzeln.
  2. Was gilt, wenn Sie ins Pflegeheim ziehen? Bleibt das Recht bestehen, dürfen Sie die Wohnung vermieten, oder erlischt es gegen einen Ausgleich? Ohne Regelung bleibt ein Wohnrecht bestehen, bringt Ihnen aber kein Geld. Wie das Sozialamt Vermögen und Einkommen im Pflegefall betrachtet, erklärt der Ratgeber Immobilie verkaufen bei Pflegebedürftigkeit.
  3. Gilt das Recht für beide Partner? Soll der überlebende Ehepartner weiter im Haus wohnen, muss das Recht für beide eingetragen werden.
  4. Welcher Platz im Grundbuch? Wohnrecht, Nießbrauch und Reallast gehören an die erste Stelle.
  5. Was ist mit den Erben? Das Haus gehört nach dem Verkauf nicht mehr zum Nachlass. Wer Kinder hat, sollte sie früh einbeziehen – und prüfen, ob ein Verkauf an die Kinder die bessere Lösung ist.

08Meine Einschätzung

Peter Hoffmann, Immobilienmakler in Worms
Wer verkaufen und wohnen bleiben will, sucht selten einen Käufer, sondern eine Lösung für die nächsten zehn oder fünfzehn Jahre. Deshalb gehört an den Anfang nicht das Angebot eines Anbieters, sondern eine Zahl: Was ist das Haus frei wert, und was bleibt davon mit Wohnrecht? Erst damit lassen sich die Wege ehrlich vergleichen – auch die, die ganz ohne Verkauf auskommen.
Peter Hoffmann · Ihr Immobilienmakler in Worms · 06241 3099380

Ein Verkauf mit Wohnrecht oder auf Leibrente braucht einen Käufer, der das Haus erst nach Jahren selbst nutzen kann und bis dahin Geld darin bindet. Ihn zu finden und den Abschlag zu verhandeln, ist der Kern der Arbeit. Grundlage dafür ist eine Immobilienbewertung, die den freien Wert und den Wert mit Wohnrecht nebeneinanderstellt.

09Häufige Fragen

Kann ich mein Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben?

Ja, auf mehreren Wegen. Sie können das Haus verkaufen und sich ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen lassen, auf Wunsch zusätzlich gegen eine monatliche Leibrente. Sie können verkaufen und mit dem Käufer einen Mietvertrag schließen. Oder Sie verkaufen beim Teilverkauf nur einen Anteil und zahlen für die Nutzung ein Entgelt. Die Wege unterscheiden sich darin, wie viel Geld Sie bekommen, wer die Reparaturen trägt und was an die Erben geht.

Wie viel weniger bekomme ich beim Verkauf mit Wohnrecht?

Vom Preis wird der Wert des Wohnrechts abgezogen: die Jahresmiete des Hauses mal einem Faktor, der vom Alter abhängt. Beim durchschnittlichen freistehenden Haus in Worms (357.000 Euro) und einer 75-jährigen Verkäuferin sind das nach der Tabelle des Bundesfinanzministeriums rund 146.400 Euro, der Kaufpreis läge bei 210.600 Euro. Mit dem in Worms üblichen niedrigeren Zinssatz wären es etwa 184.000 Euro – wo der Preis in dieser Spanne landet, wird individuell verhandelt. Bei einer 70-Jährigen ist der Abschlag größer, bei einem 80-Jährigen kleiner.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Mit beiden Rechten dürfen Sie lebenslang im Haus wohnen. Mit einem Nießbrauch dürfen Sie es außerdem vermieten und die Miete behalten, tragen dafür aber auch Grundsteuer und andere laufende Lasten. Ein Wohnrecht erlaubt nur das eigene Wohnen mit Familie und Pflegepersonen; vermieten dürfen Sie nur, wenn der Vertrag es gestattet. Beide Rechte enden mit dem Tod.

Wie sicher ist eine Leibrente aus einem Hausverkauf?

So sicher wie ihre Absicherung. Die Rente sollte als Reallast an erster Stelle im Grundbuch stehen, damit aus dem Haus vollstreckt werden kann, wenn der Käufer nicht zahlt – auch gegen einen späteren Eigentümer. Im Notarvertrag unterwirft sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung, und eine Wertsicherungsklausel koppelt die Rente an die Preisentwicklung.

Was kostet ein Teilverkauf?

Laut Verbraucherzentrale (Stand Januar 2026) mindestens 4,99 Prozent des ausgezahlten Betrags im Jahr als Nutzungsentgelt, dazu je nach Anbieter die vollständige Instandhaltung und beim späteren Gesamtverkauf ein Entgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufspreises. Wer 20 Prozent eines Hauses für 357.000 Euro verkauft, zahlt so mindestens knapp 300 Euro im Monat.

Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn ich ins Pflegeheim muss?

Das hängt vom Vertrag ab. Ohne Regelung bleibt ein Wohnrecht bestehen, bringt aber kein Geld, weil Sie die Wohnung nur mit Erlaubnis des Eigentümers anderen überlassen dürfen. Deshalb sollte der Vertrag vorab festlegen, ob Sie dann vermieten dürfen oder das Recht gegen einen Ausgleich erlischt. Ein Nießbrauch erlaubt das Vermieten ohnehin.

Muss ich eine Leibrente aus dem Hausverkauf versteuern?

Nur zum Teil. Als Einkommen gilt der Ertragsanteil, der vom Alter zu Rentenbeginn abhängt: 15 Prozent mit 70, 11 Prozent mit 75 und 8 Prozent mit 80 Jahren (§ 22 EStG). Bei 22.400 Euro Jahresrente ab 75 sind das rund 2.460 Euro im Jahr. Ob darauf Steuer anfällt, hängt vom übrigen Einkommen ab.

Hinweis

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und stellt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Rechenbeispiele beruhen auf Durchschnittswerten und amtlichen Tabellen; der Wert eines Wohnrechts im Einzelfall hängt vom Haus, von der Miete und vom Vertrag ab. Lassen Sie den Vertrag von einem Notar und steuerliche Fragen von einem Steuerberater prüfen.

11Quellen & Methodik

Rechtsstand: 16.09.2026 · BGB, GBO, ZVG, ZPO, EStG, BewG, ImmoWertV und Preisklauselgesetz in der geltenden Fassung. Datenstand der Marktzahlen: Kaufpreissammlung und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses Worms (Berichtsjahr 2025), Vervielfältiger des Bundesfinanzministeriums für 2026, Sterbetafel 2023/2025, Verbraucherzentrale Stand 19.01.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

  1. Wohnrecht und Nießbrauch: §§ 1030, 1041, 1047, 1061, 1090–1093 BGB; Form: § 311b Abs. 1 BGB, §§ 19, 29 GBO. Rangfolge in der Zwangsversteigerung: §§ 44, 52, 91 ZVG.
  2. Leibrente und Absicherung: §§ 759, 1105 BGB; § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO; § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Preisklauselgesetz. Mietvertrag: §§ 550, 566, 573 BGB.
  3. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 21.10.2025 (IV D 4 – S 3104/00002/013/003): Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Bewertungsstichtage ab 01.01.2026 nach § 14 Abs. 1 BewG, Sterbetafel 2022/2024, Rechenzins 5,5 %.
  4. Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Sterbetafeln 2023/2025 (12613), veröffentlicht 07.07.2026. Vergleich der Leibrentenfaktoren bei 3,0 % und 5,5 % Rechenzins eigene Rechnung aus der Sterbetafel (Frau, 75 Jahre: Faktor rund 18 % höher).
  5. § 47 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Wertermittlung bei Rechten und Belastungen.
  6. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG: Ertragsanteil von Leibrenten.
  7. Verbraucherzentrale, „Teilverkauf der eigenen Immobilie: Was sind die Haken der Angebote?“, Stand 19.01.2026 (Nutzungsentgelt ab 4,99 %, Entgelt beim Gesamtverkauf rund 3,3 %, Darlehenszinsen ab 3,3 %).
  8. Gutachterausschuss für Grundstückswerte Worms: Zusammenstellung der Kaufpreissammlung 2025 (Durchschnittspreis 357.000 € für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser); Grundstücksmarktbericht 2025, Rohertragsvervielfältiger Einfamilienhäuser 22,9 (Kaufjahr 2024) und Liegenschaftszinssätze freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser 2,7–3,3 %. Jahresmiete, Wert des Wohnrechts, Leibrente und Nutzungsentgelt im Beispiel eigene Rechnung.
Peter Hoffmann, Immobilienmakler in Worms Kostenlos & unverbindlich

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Peter Hoffmann · Immobilienmakler aus Worms, zugelassen nach § 34c GewO. Mehr als 15 Jahre im Verkauf, selbst Eigentümer, Vermieter und Bauherr – ich begleite Ihren Verkauf persönlich, verlässlich und ohne Verkaufsdruck.