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Verkauf mit Verkäuferdarlehen: So funktioniert die Finanzierung durch den Verkäufer

Der Verkäufer stundet einen Teil des Kaufpreises und lässt ihn vom Käufer verzinst in Raten zurückzahlen. Für den Käufer ist das ein handfester Vorteil – für den Verkäufer lohnt es sich nur unter Bedingungen, die er kennen und prüfen muss. Was die Konstruktion trägt und wo ihre Risiken liegen.

Notarieller Grundstückskaufvertrag, Füllfederhalter, ein Tilgungsplan mit gestaffelten Münzstapeln, Taschenrechner und ein Holz-Hausmodell auf einem Schreibtisch am Fenster, im Hintergrund der Wormser Dom – Sinnbild für die Finanzierung durch ein Verkäuferdarlehen
Das Wichtigste in 30 Sekunden

Beim Verkäuferdarlehen finanziert der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises selbst: Der Käufer zahlt in verzinsten Raten, der offene Betrag wird über eine Grundschuld abgesichert. Der unmittelbare Nutznießer ist der Käufer – er braucht weniger Bankkapital. Für den Verkäufer lohnt es sich nur, wenn er auf die Liquidität über Jahre verzichten kann, der Käufer die Raten sicher trägt, die Rangstelle im Grundbuch stimmt und der Zins das Ausfallrisiko vergütet. Kein Instrument, um Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen.

Nicht jeder Verkauf läuft nach dem klassischen Muster „Käufer zahlt, Bank finanziert, Verkäufer erhält den vollen Kaufpreis". Eine Alternative ist das Verkäuferdarlehen: Der Verkäufer stundet einen Teil des Kaufpreises und lässt ihn vom Käufer in Raten – verzinst – zurückzahlen. Der Käufer gewinnt Finanzierungsspielraum, der Verkäufer eine laufende Verzinsung.

Eines vorab, damit die Rollenverteilung klar ist: Der unmittelbare Nutznießer dieses Modells ist zunächst der Käufer – er braucht weniger Bankkapital und finanziert einen Teil oft günstiger. Für den Verkäufer kann es sich ebenfalls lohnen, aber nur unter Bedingungen, die er kennen und prüfen muss. Ob die Konstruktion für beide Seiten aufgeht, entscheidet sich an vier Punkten: der Lebenssituation des Verkäufers, der Tragfähigkeit des Käufers, der Absicherung und einer sauberen Gestaltung.

01Was ist ein Verkäuferdarlehen?

Beim Verkäuferdarlehen finanziert der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises selbst. Der Käufer zahlt einen Teil sofort, den Rest schuldet er dem Verkäufer und tilgt ihn über die vereinbarte Laufzeit – in der Regel mit Zinsen. Der offene Betrag wird üblicherweise mit einer Grundschuld im Grundbuch abgesichert.

Der Verkäufer wird damit zusätzlich zum Kreditgeber – mit allem, was dazugehört: Er erhält nicht den vollen Betrag auf einmal, sondern einen Zahlungsstrom über Jahre, und er trägt das Risiko, dass dieser Zahlungsstrom ins Stocken gerät. Das ist der entscheidende Unterschied zum normalen Verkauf – und aus ihm folgen alle weiteren Punkte dieses Beitrags.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, eine Wormser Eigentumswohnung wird für 300.000 € verkauft. Der Käufer bringt Eigenkapital ein und finanziert 200.000 € über seine Bank. Die restlichen 100.000 € stundet der Verkäufer als Verkäuferdarlehen: 15 Jahre Laufzeit, 4 % Zinsen, annuitätische Tilgung.

 Klassischer VerkaufMit Verkäuferdarlehen
Sofort ausgezahlt300.000 €200.000 €
Gestundeter Betrag100.000 €
Monatliche Rate an den Verkäuferrund 740 €
Summe der Raten über 15 Jahrerund 133.000 €
davon Zinsertragrund 33.000 €

Der Verkäufer verzichtet also zunächst auf 100.000 € Liquidität und erhält dafür über 15 Jahre einen planbaren Zahlungsstrom.

Wichtig zur Einordnung dieser Zahlen

Die 133.000 € sind eine nominale Summe über 15 Jahre. Fair vergleichen lässt sich das Modell nur mit der Alternative – also mit dem, was 100.000 € Einmalzahlung im gleichen Zeitraum anderweitig angelegt gebracht hätten. Außerdem sind die Zinserträge zu versteuern, und die feste monatliche Rate verliert über die Laufzeit durch Inflation an Kaufkraft. Ob 4 % am Ende eine gute Verzinsung sind, hängt vom Zinsniveau, der eigenen Anlagealternative und dem eingegangenen Ausfallrisiko ab – der Zinssatz sollte dieses Risiko angemessen vergüten.

Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung der Größenordnung. Zinssatz, Laufzeit und Tilgungsform sind frei verhandelbar.

02Erste Frage: Passt das Modell zur Lebenssituation des Verkäufers?

Noch vor allen technischen Fragen steht eine persönliche: Kann der Verkäufer auf einen erheblichen Teil des Erlöses über viele Jahre verzichten? Das Kapital ist gebunden und nicht kurzfristig verfügbar. Wer den Erlös für einen Neukauf, eine größere Anschaffung oder als Reserve für unvorhergesehene Ausgaben braucht – etwa bei einem plötzlichen Pflegebedarf –, ist mit der klassischen Einmalzahlung besser bedient. Zwar lässt sich eine Darlehensforderung notfalls verkaufen, in der Praxis aber nur mit deutlichem Abschlag.

Umgekehrt gilt: Wer sein Kapital nachweislich nicht kurzfristig benötigt, kann den planbaren, verzinsten Ratenstrom als eine Art zusätzliche „Rente" durchaus schätzen. Entscheidend ist, dass diese Bindung bewusst gewählt wird – nach ehrlicher Prüfung der eigenen Finanzlage, nicht als Nebenwirkung eines schön gerechneten Modells.

03Zweite Frage: Kann der Käufer das Darlehen bedienen?

Genauso wichtig wie die Grundbuch-Sicherheit ist die Tragfähigkeit auf Käuferseite: Hat der Käufer ein schlüssiges Konzept für die Immobilie, und kann er die Raten zuverlässig aufbringen? Am stabilsten ist die Konstruktion, wenn sich das Darlehen aus den Cashflows des Objekts trägt – etwa aus Mieteinnahmen bei einer vermieteten Immobilie –, sodass die Rückzahlung nicht allein vom sonstigen Einkommen des Käufers abhängt.

Manche Käufer argumentieren, der Cashflow entstehe erst nach einer Weiterentwicklung des Objekts – durch Sanierung, Umbau, Aufteilung oder Neuvermietung. Aus Verkäufersicht ist hier Vorsicht geboten: Wer seine Rückzahlung von einem erst noch umzusetzenden Konzept abhängig macht, trägt faktisch ein Stück Projektrisiko mit – ohne dafür automatisch entschädigt zu werden. Solche Konstellationen sind nicht ausgeschlossen, verlangen aber eine besonders belastbare Prüfung: ausreichendes Eigenkapital des Käufers, eine Überbrückung der Übergangszeit aus dessen eigenen Mitteln und im Zweifel einen Risikoaufschlag beim Zins oder zusätzliche Sicherheiten.

Ein praktisches Problem darf man dabei nicht unterschlagen: Anders als eine Bank hat ein privater Verkäufer keine Kreditabteilung und keinen vollen Einblick in die Bonität des Käufers. Die Prüfung beschränkt sich meist auf vorgelegte Unterlagen und Vertrauen. Umso wichtiger sind Eigenkapitalquote, Objektkonzept und die notarielle Absicherung.

04Die Absicherung: die Rangstelle im Grundbuch

Die Grundschuld ist die Absicherung des gestundeten Betrags und gehört selbstverständlich ins Grundbuch – hier kommt die Rangstelle ins Spiel. Als größter Geldgeber steht die finanzierende Bank üblicherweise im ersten Rang; zwingend ist das aber nicht, denn die Rangfolge lässt sich vertraglich gestalten. Das Verkäuferdarlehen rangiert dann meist im zweiten Rang.

Worauf es ankommt, ist das Verhältnis von vorrangiger Finanzierung zum Immobilienwert: Je niedriger die Bankfinanzierung und je werthaltiger die Immobilie, desto komfortabler ist der zweite Rang abgesichert. Das Restrisiko sollte man aber unbeschönigt kennen: Kommt es zur Zwangsversteigerung, wird zuerst die erstrangige Bank bedient. Reicht der Erlös danach nicht mehr aus, geht der zweitrangige Verkäufer teilweise oder ganz leer aus – die Grundschuld ist dann formal vorhanden, wirtschaftlich aber wertlos. Genau dieses Szenario tritt am ehesten ein, wenn Immobilienpreise fallen und der Käufer zugleich in Zahlungsschwierigkeiten gerät – beides hängt oft zusammen. Über eine niedrige vorrangige Bankquote und einen ausreichenden Eigenanteil des Käufers lässt sich dieses Risiko begrenzen, aber nicht beseitigen.

05Rechtlich sauber gestalten

Ein Verkäuferdarlehen gehört in professionelle Hände:

  • Der Kaufvertrag inklusive der Darlehensregelung wird notariell beurkundet.
  • Die Absicherung erfolgt über eine Grundschuld mit klar geregeltem Rang.
  • Zins, Tilgung, Laufzeit, Verzugsfolgen und Kündigungsrechte werden eindeutig festgelegt – einschließlich der Frage, was bei Zahlungsverzug konkret passiert und wer die Durchsetzung betreibt.

06Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile für den Verkäufer

  • Regelmäßige, planbare Einnahmen aus Tilgung und Zinsen – für Verkäufer ohne kurzfristigen Kapitalbedarf ein geordneter Zahlungsstrom.
  • Der Verkauf gelingt auch dann, wenn der Käufer nicht den vollen Preis über die Bank finanzieren kann; das kann den Käuferkreis erweitern oder in schwierigen Marktphasen einen Verkauf überhaupt erst ermöglichen.
  • Eine Verzinsung des gestundeten Betrags – als Gegenleistung dafür, dass der Verkäufer dem Käufer den Erwerb erleichtert und dessen Finanzierungsrisiko mitträgt.

Nachteile und Risiken für den Verkäufer

  • Ausfallrisiko: Zahlt der Käufer nicht, muss der Verkäufer seine Forderung selbst durchsetzen – bis hin zur Zwangsversteigerung, in der er im zweiten Rang hinter der Bank steht und im ungünstigen Fall leer ausgeht.
  • Kapitalbindung: Das Geld ist über Jahre nicht verfügbar. Ein vorzeitiger Verkauf der Forderung ist meist nur mit Abschlag möglich. Bei unerwartetem Liquiditätsbedarf – etwa im Pflegefall – fehlt genau die Flexibilität, die diese Lebensphase verlangt.
  • Inflations- und Zinsrisiko: Die Rate ist nominal fest; steigen Zinsen oder Preise, verliert der Zahlungsstrom real an Wert.
  • Eingeschränkte Bonitätsprüfung: Ein Privatverkäufer kann die Zahlungsfähigkeit des Käufers nicht so prüfen wie eine Bank.
  • Laufender Aufwand: Der Verkäufer bleibt über Jahre Vertragspartner – mit Überwachung der Raten, steuerlicher Erklärungspflicht und im Streitfall Durchsetzungsaufwand.

Für den Käufer bedeutet das Verkäuferdarlehen weniger nötiges Bankkapital und mehr Spielraum. Oft geht es dabei gar nicht ums Können, sondern um Opportunitätskosten: Ist das Darlehen des Verkäufers günstiger oder flexibler als ein Bankkredit, lohnt es sich, diesen Teil beim Verkäufer zu finanzieren. Im Gegenzug geht der Käufer eine laufende Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer ein. Diese Interessenlage sollte der Verkäufer im Kopf behalten, wenn ihm das Modell vorgeschlagen wird: Es ist legitim – aber die Konditionen müssen aus seiner Perspektive gerechnet sein, nicht aus der des Käufers.

07Steuerliche Hinweise

Zwei Punkte gehören auf den Zettel des Steuerberaters:

  • Die Zinserträge aus dem Verkäuferdarlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und zu versteuern. Das ist kein Nachteil des Modells – Zinsen sind in jeder Anlageform steuerpflichtig –, aber es gehört in die Renditerechnung.
  • Für die Spekulationsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Veräußerung an, nicht auf den Zufluss der einzelnen Raten. Wer innerhalb der Frist verkauft, sollte die steuerliche Wirkung vorab klären. Mehr dazu im Beitrag zur Spekulationsfrist.

08Besondere Situation: Familie und Kinder

Häufig wird innerhalb der Familie verkauft – etwa an die Kinder, die nicht sofort die volle Bankfinanzierung stemmen können. Das Verkäuferdarlehen überbrückt diese Lücke. Als bewusste Alternative zur Schenkung entfaltet es sogar eigene steuerliche Vorteile – Schenkungsteuer vermeiden, neue Abschreibung schaffen. Wie dieses Modell funktioniert und wo seine Fallstricke liegen, erläutere ich ausführlich im Beitrag Haus an die Kinder verkaufen statt verschenken.

Ein oft übersehener Aspekt betrifft die Form der Auszahlung im Todesfall. Wer nicht möchte, dass nach dem eigenen Ableben ein großer Geldbetrag auf einen Schlag in der Familie landet – etwa mit Blick auf jüngere oder im Umgang mit Geld noch unerfahrene Erben –, kann den verteilten, verzinsten Ratenstrom bewusst als Gestaltungsmittel wählen.

Stirbt der verkaufende Elternteil, fällt die noch offene Darlehensforderung in den Nachlass; die Kinder erben den Restvertrag. Wie viel davon real „in der Familie bleibt", hängt von der Konstellation ab. Ein Beispiel: Sind noch 60.000 € offen und erben zwei Kinder je zur Hälfte, dann schuldet das kaufende Kind die Hälfte der Raten künftig sich selbst – dieser Teil fällt schlicht weg. Die anderen 30.000 € muss es aber weiter an das Geschwisterkind zahlen. Wer wann was bekommt, sollte deshalb von Anfang an klar geregelt sein, damit aus dem Modell kein Streit erwächst.

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Achtung bei Sozialleistungen

Das Verkäuferdarlehen ist kein Instrument, um Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Wird Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen, kann der Sozialhilfeträger die laufende Forderung auf sich überleiten und nach dem Tod auf den Nachlass zugreifen – dazu zählt auch die geerbte Forderung. Die Einzelheiten erläutere ich im Beitrag Immobilie verkaufen bei Pflegebedürftigkeit.

So lässt sich Versorgung im Alter mit einer geordneten Vermögensübergabe verbinden – vorausgesetzt, die Gestaltung ist von Anfang an durchdacht, sauber dokumentiert und rechnet nicht mit Effekten, die sie nicht leisten kann.

09Meine Einschätzung als Ihr Makler vor Ort

Peter Hoffmann, Immobilienmakler in Worms
Ein Verkäuferdarlehen ist ein gutes Werkzeug – aber es nützt zuerst dem Käufer. Wenn mir jemand das Modell als Renditewunder oder als Schutz vor irgendetwas verkauft, werde ich hellhörig. Ich rechne für meine Verkäufer immer die ehrliche Alternative mit: Was hätte die Einmalzahlung, anders angelegt, im selben Zeitraum gebracht? Erst wenn Sie Ihr Kapital nachweislich nicht kurzfristig brauchen, das Ausfallrisiko verstanden ist und der Zins es angemessen bezahlt, ist das Verkäuferdarlehen die richtige Wahl – dann aber ein sehr eleganter Weg, gerade beim Verkauf innerhalb der Familie.
Peter Hoffmann · Ihr Immobilienmakler in Worms

10Fazit: Ein gutes Instrument – für die passende Situation

Ein Verkäuferdarlehen kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Ob es das im Einzelfall ist, hängt von der Bonität des Käufers, der Werthaltigkeit der Immobilie, der Rangstellung und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verkäufers ab. Wer sein Kapital nachweislich nicht kurzfristig braucht und das Ausfallrisiko versteht und über den Zins angemessen bepreist, gewinnt einen planbaren, verzinsten Zahlungsstrom. Wer Liquidität benötigt oder Flexibilität für unvorhergesehene Lebensereignisse braucht, ist mit der klassischen Einmalzahlung besser beraten. Und wer das Modell als Schutz vor Pflegekosten empfohlen bekommt, sollte den Beitrag zum Pflegefall lesen, bevor er unterschreibt.

Erster Schritt ist immer eine fundierte Immobilienbewertung – denn nur wer den Wert kennt, kann Kaufpreis, Darlehenshöhe und Absicherung realistisch festlegen.

11Häufige Fragen

Was ist ein Verkäuferdarlehen beim Immobilienverkauf?

Beim Verkäuferdarlehen finanziert der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises selbst. Der Käufer zahlt einen Teil sofort, den Rest schuldet er dem Verkäufer und tilgt ihn über die vereinbarte Laufzeit – in der Regel mit Zinsen. Der offene Betrag wird üblicherweise mit einer Grundschuld im Grundbuch abgesichert. Der Verkäufer wird damit zusätzlich zum Kreditgeber und erhält statt des vollen Betrags einen Zahlungsstrom über Jahre.

Wie wird ein Verkäuferdarlehen abgesichert?

Der gestundete Betrag wird über eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert. Als größter Geldgeber steht die finanzierende Bank üblicherweise im ersten Rang, das Verkäuferdarlehen rangiert dann meist im zweiten Rang. Kommt es zur Zwangsversteigerung, wird zuerst die erstrangige Bank bedient – reicht der Erlös danach nicht mehr aus, geht der zweitrangige Verkäufer teilweise oder ganz leer aus. Über eine niedrige vorrangige Bankquote und einen ausreichenden Eigenanteil des Käufers lässt sich dieses Risiko begrenzen, aber nicht beseitigen.

Welche Risiken hat ein Verkäuferdarlehen für den Verkäufer?

Der Verkäufer trägt vor allem das Ausfallrisiko: Zahlt der Käufer nicht, muss er seine Forderung selbst durchsetzen – bis hin zur Zwangsversteigerung, in der er im zweiten Rang hinter der Bank steht. Hinzu kommen die Kapitalbindung über Jahre, ein Inflations- und Zinsrisiko bei der nominal festen Rate, die eingeschränkte Bonitätsprüfung gegenüber dem Käufer und laufender Aufwand aus Ratenüberwachung, Steuererklärung und Durchsetzung im Streitfall.

Für wen lohnt sich ein Verkäuferdarlehen?

Der unmittelbare Nutznießer ist zunächst der Käufer, weil er weniger Bankkapital braucht. Für den Verkäufer lohnt es sich nur, wenn er auf die Liquidität über Jahre verzichten kann, der Käufer die Raten sicher trägt, die Rangstelle im Grundbuch stimmt und der Zins das Ausfallrisiko angemessen vergütet. Wer sein Kapital nachweislich nicht kurzfristig braucht, gewinnt einen planbaren, verzinsten Zahlungsstrom; wer Liquidität oder Flexibilität benötigt, ist mit der klassischen Einmalzahlung besser beraten.

Müssen die Zinsen aus einem Verkäuferdarlehen versteuert werden?

Ja. Die Zinserträge aus dem Verkäuferdarlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und zu versteuern; das gehört in die Renditerechnung. Für die Spekulationsfrist kommt es außerdem auf den Zeitpunkt der Veräußerung an, nicht auf den Zufluss der einzelnen Raten. Wer innerhalb der Frist verkauft, sollte die steuerliche Wirkung vorab klären.

Schützt ein Verkäuferdarlehen das Vermögen vor dem Sozialamt?

Nein. Das Verkäuferdarlehen ist kein Instrument, um Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Wird Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen, kann der Sozialhilfeträger die laufende Forderung auf sich überleiten und nach dem Tod auf den Nachlass zugreifen – dazu zählt auch die geerbte Forderung.

Hinweis

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und stellt ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Die genannten Beträge und Regelungen dienen nur der Einordnung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Lassen Sie die Gestaltung individuell von Notar und Steuerberater prüfen.

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Peter Hoffmann, Immobilienmakler in Worms
Über den Autor

Peter Hoffmann

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